Erziehungsbeistandschaft


Gesetzl. Rahmen: §§ 27 ff., 30 (z.T. auch i.V.m. § 41) SGB VIII


Betreuungsform


Angebote im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft richten sich an das einzelne Kind, den einzelnen Jugendlichen bzw. die einzelne Jugendliche. Allerdings soll in dieser Hilfeform das soziale Umfeld zur Unterstützung der Kinder/Jugendlichen nach Möglichkeit in die Arbeit mit eingebunden werden. Die Hilfen sind langfristig angelegt und dienen vornehmlich der Förderung von Sozial- und Leistungsverhalten sowie der Vermeidung von Fremdunterbringung bzw. bei älteren Jugendlichen der Vorbereitung der Verselbständigung.


Leistungsmerkmale


  • Kennenlernen des Kindes oder des/der Jugendlichen, seiner/ihrer Familie sowie des gesamten sozialen Umfeldes
  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem jungen Menschen und Betreuer durch gemeinsame Freizeitaktivitäten
  • Förderung von Hobbys und einer sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Krisenintervention
  • Erarbeitung alternativer individueller Krisenbewältigungsstrategien
  • Erarbeitung alternativer Strategien zur individuellen Leistungsmotivation
  • Beratung und Unterstützung des/der Betreuten und ggf. seiner/ihrer Eltern bei der Entwicklung und Umsetzung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive
  • Anbahnung von institutionellen Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten für Betreute 
  • Einbindung der/des Betreuten und ihrer/seiner Familie in Vereine und andere stützende soziale Netzwerke des Wohngebietes.





                                   Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)


Gesetzl. Rahmen: §§ 27 ff. und § 31 SGB VIII


Die „Sozialpädagogische Familienhilfe“ richtet sich gleichermaßen an Kinder bzw. Jugendliche und deren Eltern. Speziell sind dies meist Familien, in denen Minderjährige bereits auffällig wurden und die darüber hinaus durch eine Vielzahl finanzieller, organisatorischer oder sozialer Schwierigkeiten belastet sind. Eine systemische Sichtweise, ein gemeinsames Arbeiten mit allen Mitgliedern der Familie (Herkunftsfamilie, Stiefeltern und -geschwister, Verwandtschaft) ist Bestandteil dieser Betreuungsform. Die pädagogische Arbeit findet vornehmlich innerhalb der Wohnung der Familie statt.


Leistungsmerkmale


  • Kennenlernen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern sowie des sozialen Umfeldes
  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung der Betreuer zu allen Familienmitgliedern
  • Nutzung und Stärkung der vorhandenen Ressourcen
  • Freizeitaktivitäten mit einzelnen Kindern und Jugendlichen wie auch mit der Gesamtfamilie
  • Erarbeitung alternativer, familiärer und individueller Krisenbewältigungsstrategien
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
  • Beratung und Unterstützung der Kinder, Jugendlichen und Eltern bei der Entwicklung und Umsetzung einer Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsperspektive
  • Suche nach konkreten alltäglichen Entlastungsmöglichkeiten für alle Beteiligten
  • Suche nach Lösungsschritten für alle sozialen, finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten der Familie
  • Anbahnung von institutionellen Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten
  • Stärkung und Wiederbelebung der sozialen Netzwerke für die Familie.